Stand Dezember 2018
Die AGB gelten für alle Veranstaltungen und Reisen, bei denen der Holzcluster Steiermark als (Mit-) Veranstalter tätig ist, sofern nicht abweichende Teilnahmebedingungen bei der jeweiligen Veranstaltung angeführt werden. Darüber hinaus gelten die AGB für Clusterpartnervereinbarungen der Holzcluster Steiermark GmbH mit Partnerunternehmen.
Die Holzcluster Steiermark GmbH schließt Verträge mit Nutzern über gegenwärtige und zukünftige Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang mit der Clusterpartnerschaft ausschließlich unter Anwendung dieser AGB. Andere AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der Holzcluster Steiermark GmbH ausschließlich schriftlich als solche akzeptiert.
Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch die Holzcluster Steiermark Gmbh zustande, die durch Zusendung der Bestätigung des Vertragsabschlusses per Mail oder Post erfolgt.
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anmeldeformular angeführten Preise für Cluster-Partner. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Wir behalten uns Preisänderungen vor. Der Cluster-Partner-Beitrag ist pro Kalenderjahr jeweils im Nachhinein fällig.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug wird bei der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 5,- und bei der 2. Mahnung von € 10,- verrechnet. Bei Zahlungsverzug ist die Holzcluster Steiermark GmbH berechtigt, nach schriftlicher Verständigung Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
Die Verpflichtungen der Holzcluster Steiermark GmbH richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines der Holzcluster Steiermark GmbH entgegengenommenen Auftrages bzw. des veröffentlichten Leistungsumfanges.
Der Vertrag wird befristet für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht von einer der beiden Parteien schriftlich, mittels eingeschriebener Briefsendung zum Ablauf der Vertragsdauer aufgekündigt wird.
Beide Vertragspartner können den Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn ein Vertragspartner den vertraglichen Verpflichtungen trotz erfolgter Mahnung nicht nachkommt oder die Leistungen durch höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter, die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewehrt werden können, ganz oder teilweise unmöglich werden. Dabei besteht seitens des Partnerunternehmens kein Anspruch auf aliquote Rückerstattung von allfälligen Jahresbeiträgen.
Die Holzcluster Steiermark GmbH ist berechtigt, Daten und Bildmaterial neben der auftragsgemäßen Bearbeitung (Datenerhebungsblatt) zu speichern und zu bearbeiten.
Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden an Dritte weitergegeben. Ausnahmen für die Datenweitergabe sind lediglich allfällige gesetzliche Erfordernisse oder Notwendigkeiten zur auftragsgemäßen Bearbeitung oder zum Zwecke der Geschäfts-und/oder Projektanbahnung für den Clusterpartner. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden.
Die Holzcluster Steiermark GmbH ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die gespeicherten Daten zu schützen. Die Holzcluster Steiermark GmbH ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber der Holzcluster Steiermark GmbH aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Die Holzcluster Steiermark GmbH behält sich vor, die in der Zeit der Partnerschaft erfassten Daten (Bild- und Datenmaterial) des Unternehmens auch nach Beendigung der Partnerschaft weiterhin zu verwenden.
Mit der Partnerschaft erklärt der Clusterpartner die ausdrückliche Zustimmung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes TKG 2003 (§ 107) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), u.a. elektronische Informationen der Holzcluster Steiermark GmbH empfangen zu wollen. Dies kann durch den Clusterpartner jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Die Holzcluster Steiermark GmbH speichert die vom Clusterpartner bekannt gegebenen Daten und stellt sie auf der Website zur Verfügung. Bei den Daten handelt es sich um Firmendaten, deren Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung im Internet der Clusterpartner mit dem Antrag auf die Partnerschaft ausdrücklich zustimmt und die Vertragsinhalte derselben sind, ausnahmsweise von Personendaten, die ausschließlich für interne Zwecke gespeichert und verarbeitet werden. Die Holzcluster Steiermark GmbH gibt diese Daten durch Zur-Verfügung-Stellung auf der Website an Interessenten und potenzielle Kunden weiter, wobei die Weitergabe der Daten eine der Leistungen des Holzcluster Steiermark für Clusterpartner darstellt.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer bzw. der Interessent mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, die jeweils gültigen Veranstaltungs- und Hausordnungen des Veranstalters einzuhalten.
Mit der Angabe Ihrer Kontaktdaten (inkl. Einwilligung) erklären Sie sich einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Zusendung von Veranstaltungseinladungen, Branchen-News und Newsletter verarbeitet werden und bei Bedarf an Druckereien und IT-Dienstleister zum Zweck der Zusendung der oben genannten Informationen übermittelt werden. Um die Branche bestmöglich zu vernetzen, können sowohl die Holzcluster Steiermark GmbH als auch der Mehrheitseigentümer proHolz Steiermark auf diese Daten zugreifen. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen bei schmid@holzcluster-steiermark.at schriftlich widerrufen werden.
Die Teilnehmer erteilen weiters eine widerrufliche (ausschließlich schriftlich bzw. per E-Mail an den Veranstalter) Zustimmung, dass Vor- und Zuname sowie die Unternehmensbezeichnung im Rahmen einer Teilnehmerliste veröffentlicht werden.
Die Veranstaltungen werden langfristig geplant, daher kann es zu Änderungen im Programm, etwa bei Vortragenden/Terminen/dem Veranstaltungsort etc. kommen, die wir uns vorbehalten. Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z.B. Krankheit eines Vortragenden, oder andere unvorhergesehene Ereignisse) abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und es erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von allfälligen bereits eingezahlten Teilnehmerbeiträgen. Ein Ersatz für darüber hinausgehende Aufwendungen jeder Art (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten etc.) ist ausgeschlossen. Bei Stellung von ErsatzreferentInnen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters während einer Veranstaltung keine Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Höraufnahmen gemacht werden. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin seine/ihre unwiderrufliche Einwilligung zu allfälligen Bild- und Tonaufnahmen die eigene Person betreffend sowie zur unbeschränkten Nutzung, Verbreitung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen in geänderter oder ungeänderter Form zum Zwecke der Berichterstattung über die Veranstaltung oder Bewerbung des Leistungsangebotes des Veranstalters auch auf den Webseiten des Veranstalters, einschließlich den sozialen Medien.
Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Fotos und/oder Videos, die TeilnehmerInnen eventuell ausschnittsweise zeigen, zu widersprechen. Für die Ausübung Ihres Widerspruchsrechts ist eine Mail an schmid@holzcluster-steiermark.at zu senden.
Die Holzcluster Steiermark GmbH haftet nicht für Personen- und Sachschäden im Rahmen von Veranstaltungen/Reisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen oder von während der Veranstaltung erworbenen Kenntnissen, kann eine Haftung keinesfalls übernommen werden.
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt. Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht.
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