Holzcluster Steiermark > Aktuelles > News > Digital Skills Schecks

Digitalisierung durch Höherqualifizierung meistern

Im Rahmen der Digital Skills Schecks werden Kosten von kleinen und mittleren Unternehmen für berufliche Weiterbildungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der digitalen Kompetenzen gefördert
Forst
Gewerbe
Industrie
Branchenübergreifend
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag. Das Ziel ist es, die digitalen Kompetenzen in österreichischen KMU und bei deren Belegschaft zu erhöhen, um so gestärkt auf die neuen Herausforderungen der Wirtschaft 4.0 reagieren zu können.

Digital Skills Schecks im Überblick

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen mit technischen, methodischen, rechtlichen oder fachlichen Inhalten, die einen Digitalisierungsbezug haben (z.B. Automatisierung, Industrie 4.0/Robotik, DSGVO/Datenschutz, Scrum/Agile, Business Models, eCommerce etc.).

Wer wird gefördert?

Förderbar sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in Österreich. Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen werden explizit angesprochen. Hilfestellung zur Einstufung finden Sie auf der FFG-Website unter KMU-Definition.

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Digital Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro KMU kann die Weiterbildung von maximal 10 Mitarbeitenden gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden. Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung.

Einreichfrist

Antragstellungen sind laufend bis längstens 30.06.2023 möglich. Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung vor diesem Termin geschlossen wird, falls die Förderungs-mittel vorzeitig ausgeschöpft sind.

 

Welche Weiterbildungsanbieter werden anerkannt?

 


Grafik: Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte von der Antragstellung Ihres Digital Skills Schecks bis zur Auszahlung der Förderung: Zuerst Scheck beantragen (Schritt 1) – danach Weiterbildung besuchen (Schritt 2) – Endbericht nach Abschluss der Weiterbildung einreichen (Schritt 3) – und zuletzt die Förderung erhalten. Diese Schrittfolge muss eingehalten werden, um eine Förderung zu beziehen.

 

Förderbar sind

  • KMU mit Niederlassung in Österreich
  • max. 1 Scheck pro Person
  • max. 10 Schecks pro Unternehmen
  • max. 80% der Weiterbildungskosten
  • max. EUR 5.000 pro Scheck

 

Bitte beachten Sie:
Ihr Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Es sind nur Weiterbildungen abrechenbar, für die Sie eine Förderungszusage erhalten.

Kontakt

Digital Skills Schecks
skills-scheck@ffg.at

Sie wollen weitere Informationen?
Melden Sie sich bei uns!

Mst. Mag. Alexander Pinter
Geschäftsführung

T: +43 316 587850 214
M: +43 664 963 25 50
E: pinter@holzcluster-steiermark.at