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WEITER!Führen - Die Förderung für die Betriebsübernahme

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Das neue SFG-Förderungsprogramm „Weiter!Führen“ richtet sich an Personen, die ein bestehendes Unternehmen mit mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (VZÄ) übernehmen wollen. Ziel ist es, potenzielle Nachfolgerinnen und -nachfolger umfassend auf die Übernahme eines Unternehmens vorzubereiten.

Durch die Übernahme eines bestehenden Betriebes werden viele Jahre der Aufbauarbeit übersprungen und der Fortbestand unternehmerischer Ressourcen gesichert. Vorhandene Geschäftsbeziehungen, geschulte MitarbeiterInnen und das Anlagevermögen können wirtschaftlich sofort genutzt werden. Gleichzeitig bietet der Zeitpunkt auch die Gelegenheit mit der Basis und der Sicherheit eines bestehenden Betriebes eigene Geschäftsideen zu realisieren.

Gefördert werden Beratungen in den Bereichen Personal, Investitions- und Finanzplanung, Strategieentwicklung sowie Innovation. Die Projektkosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen, das maximal anrechenbare Volumen beträgt 5.000 Euro. Es werden 50 Prozent der Kosten (maximal 2.500 Euro pro Projekt) gefördert. Der zu übernehmende Betrieb muss ein KMU sein.

Die Förderwerberin/der Förderwerber kann die Beraterin oder den Berater frei wählen, die Beratungsleistungen müssen aber von dafür qualifizierten Unternehmen erbracht werden (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte oder Unternehmensberater mit Gewerbeberechtigung Unternehmensberatung). Neben der Beratungsförderung können nach der Betriebsübernahme auch Investitions- und Qualifizierungsförderungen der SFG in Anspruch genommen werden. Insgesamt steht für „Weiter!Führen“ ein Budget von 350.000 Euro zur Verfügung, das Förderprogramm startet mit 1. März 2019.

Für wen?
Natürliche und juristische Personen, die beabsichtigen ein bestehendes Unternehmen mit mind. 2 MitarbeiterInnen (VZÄ) zu übernehmen

Wofür?
Ganzheitliche Beratungsprojekte in den Bereichen

Personal
Investitions- und Finanzplanung
Strategieentwicklung
Innovation

Wie Viel?

50 %
min. 2.000 Euro anrechenbare Kosten
max. 2.500 Euro Förderung
Wichtig!

Das Förderansuchen muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Ansuchens anfallen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft unter diesem Link.

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Mst. Mag. Alexander Pinter
Geschäftsführung

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